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Steuern sparen

Zahnersatz und Implantate steuerlich absetzbar

Steuersparer müssen kein Gebiss tragen, sondern dürfen fest implantierten Zahnersatz wählen. Bisher haben manche Finanzämter nur die preiswerten, herausnehmbaren Zähne als außergewöhnliche Belastung anerkannt, weil auch die Krankenkassen nur die bezahlen. Das fand das Finanzgericht Berlin-Brandenburg überholt. Implantate seien Standard, sie verbesserten Kaufähigkeit und Aussprache nicht nur die Optik (Az. 2 K 5507/04).
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