Kieferorthopädische Indikationsgruppen

Die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen, sogenannte KIG-Einstufung, wurde vom Gesetzgeber vorgeschrieben zur Einordnung von Zahn und Kieferfehlstellung bei gesetzlich krankenversicherten Patienten.
Durch die KIG-Einstufung der Fehlstellung eines Patienten, wird für die Krankenkasse dokumentiert welcher Schweregrad und welche Art von Fehlstellung vorliegt.

Es gibt 11 Einstufungen in denen die Bewertung der Fehlstellung eingeordnet wird, dazu gehören zum Beispiel...

Fehlbildungen im Kieferbereich
Nichtanlage von bleibenden Zähnen
Zahndurchbruchsstörung
Kieferrücklage
Kiefervorlage
Offener Biss
Kreuzbiss
Abweichungen in der Kieferbreite
Zahnengstände
Platzmangel im Seitenzahnbereich

Die Einteilung erfolgt  je nach Schwere der Abweichung in die KIG-Gruppen 1-5.

Die kieferorthopädische Behandlung der in die KIG-Einstufung 3-5 fallenden Abweichungen wird im Rahmen der festgelegten Vertragsleistungen von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt.

Bei der Einstufung in die KIG-Gruppen 1-2 liegt eine Fehlstellung vor, deren Behandlung wird jedoch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt. Zudem können bei der Wahl modernerer Behandlungsmethoden Eigenanteile für außervertragliche, private Leistungen entstehen.

Vor der Diagnosestellung durch einen Kieferorthopäden oder Zahnarzt besteht die Möglichkeit die kieferorthopädische Therapie und die Auswahl neuerer Behandlungstechniken und Materialien, durch eine private Zusatzversicherung abzusichern.